Energieausweis online

Wer arbeitet für uns?

Breites Leistungsspektrum

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Know-how, das begeistert

Wir unterscheiden dabei nicht zwischen groß, klein, Luxus oder Standard und verstehen uns hierbei als Dienstleistungsmakler zwischen Eigentümer von Immobilien und Interessenten für Immobilien aller Art. Damit der Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie professionell und zum besten Preis realisiert werden kann, ist es unerlässlich einen engagierten, ausgebildeten und zuverlässigen Profi zu beauftragen. Wir bieten Ihnen als Immobilienmakler nicht nur zahlreiche vorgemerkte solvente Interessenten für Kauf- und Mietimmobilien, sondern auch umfassende Marktkenntnis und Fachwissen.

Als Immobilienmakler kümmern wir uns persönlich um Ihre Wünsche bis zum Erfolg.

Wir geben Ihnen die Sicherheit das sich ein Profi persönlich um Ihr Eigentum kümmert, der den gesamten Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie professionell abgewickelt und bis zum Abschluss und auch darüber hinaus Ihre Interessen wahrnimmt. Sie besitzen ein Mehrfamilien-, Wohn- und Geschäfts-, oder Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder Mietwohnung? Zahlreiche bei uns vorgemerkte, solvente und persönlich bekannte Interessenten warten vielleicht auf genau Ihre Immobilie!

1.Schritt

Auswahl des Typs

Auswahl des optimalen Energieausweises.

2.Schritt

Gebäudedaten-erfassung

Gebäudedatenerfassung über unser Webformular.

3.Schritt

Experten-verifizierung

Unsere erfahrenen Energieberater erstellen Ihren Energieausweis.

4.Schritt

Ihr Energie-ausweis

Sie erhalten Ihren fertigen Energieausweis per E-Mail und optional per Post oder als Expresszustellung.

In 4 Schritten zum Energieausweis

Schnell, diskret & einfach.

Erhalten Sie Ihren Energieausweis in 4 einfachen Schritten.

Wozu benötigen Sie einen Energie-ausweis?

Brauche ich einen Energieausweis?

Der Besitz eines Energieausweises ist seit dem 1. Oktober 2008 Pflicht. Damit müssen Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen, den Energieausweis nicht nur bei der Einstellung des Inserats im Internet angeben, sondern gegebenenfalls auch bei Besichtigungsterminen zur Hand haben. Vorsicht: Sollten Eigentümer ihn beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie nicht vorlegen, kann das mit einem Bußgeld von 15.000 Euro bestraft werden.